Mitgliedschaft

Mitglied werden, mitmachen, mitgestalten

Mitglied werden – Willkommen bei uns!

Als Mitglied der DMSG, Landesverband Thüringen e.V. unterstützen Sie MS-Erkrankte ganz besonders: durch Ihren Mitgliedsbeitrag und Ihre Solidarität. Egal, ob als MS-Betroffener oder als Förderer. Sie helfen mit, das Thema MS in der Öffentlichkeit noch bekannter zu machen. Eine Mitgliedschaft bei uns bedeutet für Sie gleichzeitig Mitglied im DMSG Bundesverband zu sein. Über Ihren Entschluss freuen wir uns sehr und begrüßen Sie als neues Mitglied ganz herzlich.

Gemeinsam stark sein:

Dank Ihrer regelmäßigen Beiträge können wir unsere Arbeit langfristiger planen und Menschen mit MS noch besser in ihrem Alltag unterstützen.

Mitglieder der DMSG Thüringen erhalten:

  • Kostenlose persönliche Beratung
  • 4 x pro Jahr unsere Landeszeitung „Gemeinsam leben“ und die Mitgliederzeitschrift „AKTIV“ des Bundesverbandes mit umfangreichen Informationen zum Thema MS (für seheingeschränkte Mitglieder alternativ zur Druckversion als Hör-CD zu bekommen)
  • Vergünstigte Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen und Seminaren
  • Hilfe bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe
  • Hilfe in allen Fragen zur MS und zum Leben mit MS Unterstützung dabei, ein weitgehend eigenständiges Leben zu führen

Bitte denken Sie daran: Eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) spart uns eine Menge Zeit! Dafür danken wir Ihnen.

Dokumente zum herunterladen




Gute Gründe für Ihre Mitgliedschaft:

  • Information
  • Persönliche Beratung
  • Interessenvertretung
  • Selbsthilfe
  • Fortbildung
  • Gemeinschaft

So werden Sie Mitglied:

Einfach den Mitgliedsantrag ausdrucken, ausfüllen, Mitgliedsbeitrag eintragen und per Post an uns schicken.

Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr beträgt mindestens 40,00 €.

Ich beantrage meine Mitgliedschaft als *:

  • Stimmberechtigtes Mitglied
    Mindestbeitrag 40,00 € / Jahr
    Im Beitrag sind 8,00 € für den DMSG Bundesverband enthalten.
    Der Mitgliedsbeitrag wird zum 30 04. eines Jahres fällig.
  • Fördermitglied
    Mindestbeitrag 50,00 € / Jahr
    Der Beitrag wird zum 30 04. eines Jahres fällig.

Häufig gestellte Fragen

Einmal im Jahr werden die Mitgliedsbeiträge für das Kalenderjahr per Lastschrift vom Konto eingezogen. Diese Zahlweise ist für beide Seiten die bessere Variante: Als Mitglied muss man nicht selbst daran denken, rechtzeitig den Beitrag zu überweisen, denn bis spätestens zum 30.04. des jeweiligen Jahres ist er zu entrichten. Wenn Sie jedoch mit einem Lastschrifteinzugsverfahren nicht einverstanden sind, können Sie auch eine Überweisung tätigen. Bitte beachten Sie, dass Überweisungen bei in der Verwaltung wesentlich mehr Zeit kosten. Diese Zeit würden wir lieber in die Beratung unserer Mitglieder investieren.
Nein, da der Arbeits- und Kostenaufwand enorm hoch wäre. Wenn Sie sich gegen das Lastschrifteinzugsverfahren entschieden haben, müssen Sie selbst daran denken, bis spätestens zum 30.04. des Jahres Ihren Beitrag zu überweisen. Oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Mitglieder, die säumig sind, müssen wir jedoch aufwendig anschreiben.

Bitte teilen Sie uns Änderungen rechtzeitig mit, am besten schriftlich. Eine neue Adresse kann dazu führen, dass Sie unsere Zeitschriften und somit wichtige Informationen der DMSG nicht erreichen, beispielsweise die Einladung zu unserer Mitgliederversammlung. Eine nicht mehr existierende Kontoverbindung bewirkt, dass die Bank uns eine Gebühr für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug berechnet. Diese Gebühr müssen wir im Sinne der Fairness gegenüber allen anderen Mitgliedern, die uns Änderungen rechtzeitig mitteilen, an Sie als Zusatzkosten weitergeben.

Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Eine Lösung kann unter Umständen eine Ratenzahlung sein. Wenn das Konto beim Einzug des Mitgliedsbeitrages nicht gedeckt ist, entstehen zusätzliche Kosten (Bankgebühr).

Nicht automatisch, um die Verwaltungskosten der DMSG zu reduzieren. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.

Teilen Sie uns den Umzug, die neue Adresse/Telefonnummer und ab welchem Datum Ihre neue Adresse gilt, mit. Wenn Sie in den dort ansässigen DMSG-Landesverband wechseln möchten, informieren wir diesen und teilen auch mit, ob Sie den Mitgliedsbeitrag bereits für das laufende Jahr bei uns geleistet haben oder nicht, damit keine doppelten Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Anschließend melden Sie sich bei dem neuen DMSG-Landesverband an.